Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz - heute Anhörung im Landtag

Weit reichende Liberalisierungen sollen kommen

Frau stellt eine rote Urne auf einen mit Tuch und Blumen geschmückten Ständer

In Rheinland-Pfalz soll das Bestattungsgesetz grundlegend überarbeitet werden, geplant sind zahlreiche neue Freiheiten im Umgang mit der Asche Verstorbener. So sollen unter anderem die Beisetzung von Totenasche in Flüssen, die Mitnahme der Urne nach Hause oder die Herstellung von Erinnerungsgegenständen aus Teilen der Asche erlaubt werden. All dies ist in vielen Nachbarstaaten Deutschlands schon lange üblich - in allen Bundesländern jedoch derzeit verboten. Heute befasst sich der zuständige Gesundheitsausschuss im Landtag im Rahmen einer Anhörung mit dem vom Kabinett vorgelegten Gesetzentwurf. Auch Aeternitas darf eine mündliche Stellungnahme abgeben.

Aeternitas begrüßt den Gesetzesentwurf als angemessene Reaktion auf den Wandel der Bestattungskultur und die veränderten Wünsche und Bedürfnisse vieler Bürger. Die ausführliche schriftliche Aeternitas-Stellungnahme zum aktuellen Gesetzentwurf sowie die Stellungnahme zum vorherigen Referentenentwurf finden Sie hier auf dieser Website.