Arbeit in der Trauerversorgung – Beruf oder Berufung?

Berufsbild Trauerbegleitung/Trauerberatung

Jeder Mensch, der sich dazu berufen fühlt, darf sich als Trauerbegleiter oder Trauerberater bezeichnen und damit für seine Dienste werben. Denn die Bezeichnung "Trauerbegleiter/Trauerberater" ist keine geschützte Berufsbezeichnung mit dazugehörigem festgelegtem Berufsbild.

Der Begriff Trauerbegleiter/Trauerberater als Bezeichnung für eine berufliche Qualifikation ist noch ziemlich neu. Entsprechend sind auch die Fortbildungsangebote im Bereich Trauerbegleitung, -beratung meist noch recht jung. Sie können in Umfang und Inhalt sehr unterschiedlich sein, denn es gibt keine einheitlichen Fortbildungs- und Qualitätsstandards und keine Qualitätsprüfung durch eine unabhängige übergeordnete Instanz.

Anbieter

Hilfs- und Beratungsangebote, die sich gezielt an Trauernde wenden, gibt es in Deutschland seit gut 30 Jahren. Inzwischen hat sich ein breites Spektrum an Angeboten der Trauerbegleitung/-beratung entwickelt: Unterschiedliche Institutionen und Einzelpersonen bieten Trauergruppen, Seminare und Einzelgespräche an. Aber in der Trauerbegleitung/Trauerberatung Tätige können ihr spezifisches Wissen häufig auch ihm Rahmen einer anderen hauptberuflichen Tätigkeit einfließen lassen, wie zum Beispiel als Bestatterinnen und Bestatter, Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen, Seelsorgerinnen und Seelsorger, Pflegekräfte oder Sozialpädagoginnnen und Sozialpädagogen.

Hauptberuflich in der Trauerbegleitung/Trauerberatung Tätige, die in freier Praxis arbeiten und damit ihren Lebensunterhalt verdienen, sind bislang noch die Minderheit. Für viele steht eher die Berufung im Vordergrund: Sie lassen ihr Wissen in ihren Hauptberuf einfließen bzw. bieten ihre Dienste nebenberuflich oder ehrenamtlich an, wie zum Beispiel in Form von Trauercafés.