Eklat auf der Trauerfeier vermeiden

Hilfreiche Ratschläge aus der Praxis

Mensch in schwarzer Kleidung auf einem Friedhof mit roter Rose in der Hand

Text: Dirk R. Schuchardt, Trauerredner

"Unter jedem Dach ein Ach!" – Die perfekte Familie gibt es bekanntlich nicht. Da gibt es nicht nur schwarze Schafe, sondern auch Gesprächsfäden, die schon seit Langem durchschnitten sind. Doch wenn ein Mensch gestorben ist, besteht durchaus die „"Gefahr", dass Familienzweige auf Trauerfeiern ungewünscht aufeinandertreffen, die sich spinnefeind sind. Wer will schon einen Eklat auf der Beerdigung? Wie sollen die Hinterbliebenen mit dieser schwierigen Situation umgehen?

Bestattungsverfügung
Das Einfachste ist eine handschriftliche Bestattungsverfügung, die unabhängig vom Testament abgefasst wird. Wenn hier die verstorbene Person zu Lebzeiten klar geäußert hat, dass bestimmte Familienmitglieder oder Bekannte nicht zur Beerdigung eingeladen werden sollen, so ist der Wunsch des Verstorbenen von den Totenfürsorgeberechtigten bzw. Erben zu beachten. Die genannten Personen sind nicht einzuladen und schlichtweg "Persona non grata".

Das Hausrecht
Wer eine Trauerhalle mietet, hat als Veranstalter auch vorübergehend das Hausrecht und bestimmt daher, wer hereinkommt oder wer nicht. Ein Verstoß dagegen wäre als Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) zu werten. Der Veranstalter bestimmt auch, ob und wer während der Trauerfeier das Wort ergreifen darf. Friedhöfe sind allerdings allgemein öffentlich zugänglich. Die reine Anwesenheit unliebsamer Personen auf dem Friedhof während der Trauerfeier lässt sich also nicht verhindern. Aber auch unter freiem Himmel sind Beerdigungen grundsätzlich privat, sofern es sich nicht um Personen des öffentlichen Lebens handelt. Letztendlich wird sich der Zutritt ans offene Grab nur schlecht reglementieren lassen. Wer nicht auf unliebsame Personen treffen will, sollte das offene Grab schnell verlassen und im Zweifel auf Kondolenzbezeugen verzichten.

Auskunftssperre
Das Bestattungsunternehmen kann von den Auftraggebern angewiesen werden, eine Beerdigung nicht öffentlich anzukündigen bzw. auch auf Nachfrage über den Tag und die Uhrzeit der Beerdigung an Dritte keine Auskünfte zu erteilen. Inwieweit die Friedhofsverwaltung ebenso zu Stillschweigen verpflichtet werden kann, hängt im Einzelfall von den jeweiligen Umständen ab, zum Beispiel vom Wunsch des Verstorbenen.

Todesanzeige in der Zeitung
Eine Todesanzeige in der Tageszeitung gilt im Allgemeinen als Einladung an die Öffentlichkeit, an der Trauerfeier teilzunehmen. Eine Formulierung wie "Die Trauerfeier findet im engsten Familien- und Freundeskreis statt." signalisiert, dass nur ein bestimmter Kreis willkommen ist. Wer aber unerwünschte Personen nicht dabeihaben will, sollte sie explizit vorab ausladen, um keinen Streit vor der Trauerhalle zu riskieren.
Ein anderer Weg kann sein, die Trauergäste nur persönlich – beispielsweise via WhatsApp, E-Mail oder Post – einzuladen und erst nach der erfolgten Beisetzung eine Todesanzeige zu veröffentlichen. So reduziert sich die Gefahr, dass unliebsame Trauergäste den Weg zur Trauerfeier finden. Allerdings werden so auch Menschen zu spät informiert, von denen man nicht wusste, dass sie dem Verstorbenen nahe standen.

Trauerfeiern – kein Tag der Abrechnung
Trauerfeiern sind nicht geeignet, um schmutzige Wäsche zu waschen. Tatsächlich verhalten sich zerstrittene Personen während der Beerdigung, entgegen mancher Befürchtung im Vorfeld, dem Anlass angemessen.
Zu Streit unter den Trauergästen können unbedachte Worte von freien Trauerrednern oder Geistlichen führen, wenn sie kritische Stellen in der Lebensgeschichte allzu offenherzig thematisieren.
Tipp: Lassen Sie sich als Auftraggeber das Redemanuskript vorab zur Prüfung aushändigen, damit wirklich kein falscher Zungenschlag die Trauergesellschaft in Rage bringt.

Fazit:
Durch kluge Planung und achtsame Kommunikation lassen sich Konflikte während der Beerdigungsfeier verhindern. Tauchen dennoch unerwünschte Personen auf, muss man abwägen, ob man der Würde des Anlasses oder dem Hausrecht mehr Gewicht schenken will. Im Zweifel sollte man – auf beiden Seiten – an diesem Tag Milde walten lassen.

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Ein Interview zum Thema gab kürzlich der Aeternitas-Pressereferent Alexander Helbach bei In Memoriam TV. Dieses können Sie sich hier ansehen:

Welche Auskunftsansprüche gibt es im Bereich Bestattungen?