Aschebeisetzung auf Privatgrundstück unter speziellen Voraussetzungen ausnahmsweise genehmigt

Einzelfallentscheidung in NRW

Im nordrhein-westfälischen Laer hat ein Ehepaar ausnahmsweise die Erlaubnis erhalten, dass deren Asche auf ihrem eigenen Grundstück beigesetzt werden darf. Eine Voraussetzung ist laut dem Landesbestattungsgesetz unter anderem der dauerhafte öffentliche Zugang zur Grabstelle, der in anderen Fällen eine Beisetzung auf Privatgrundstücken in der Regel unmöglich macht. Im vorliegenden Fall wurde als Ort der Beisetzung ein eingezäunter Bildstock aus Stein mit einer Jesus- und einer Marienfigur an der Hofeinfahrt des Anwesens der Familie bestimmt. 

Der WDR hat ausführlich über den Fall berichtet:

Laer erlaubt Asche-Bestattung zu Hause