Bremen: Aschebeisetzung auf Privatgrundstücken bleibt Ausnahmefall
Ungefähr ein Prozent der Verstorbenen haben sich so entschieden

In Bremen ist seit 2015 unter bestimmten Voraussetzungen die Aschebeisetzung auf Privatgrundstücken erlaubt (nur für Bremer Bürger). Nach Angaben des für die Genehmigungen zuständigen Umweltressorts (hier veröffentlicht vom Magazin "buten und binnen") gab es im Jahr 2016 30 Fälle, im Jahr 2020 45 und im Jahr 2024 88. Im Jahr 2025 ging die Zahl leicht zurück auf 78 bewilligte Ausnahmen. Dies entspricht für 2024 und 2025 jeweils ungefähr einem Prozent der Todesfälle in Bremen (im letzten Jahr 8.287, im Jahr davor 8.395).
Für eine Aschebeisetzung auf Privatgrundstücken müssen die Verstorbenen ihren letzten Hauptwohnsitz im Bundesland Bremen gehabt und zu Lebzeiten schriftlich verfügt haben, dass und an welchem Ort das Ausbringen der Asche gewünscht wird. Beim Ausbringen auf privatem Grund dürfen benachbarte Grundstücke nicht beeinträchtigt werden und die Beisetzung nicht gegen Entgelt erfolgen. Darüber hinaus müssen die Eigentümer des betreffenden Grundstücks mit der Beisetzung einverstanden sein.