"Reerdigung" als dritte Bestattungsform zugelassen
Einstimmiger Beschluss des Landtags Schleswig-Holsteins

In Kiel hat der schleswig-holsteinische Landtag gestern (18. Juni 2026) einstimmig beschlossen, die sogenannte "Reerdigung", die "beschleunigte Verwesung in einem geeigneten Behältnis" und anschließende Beisetzung der menschlichen Überreste auf einem Friedhof, als dritte Bestattungsform (neben der Erd- und Feuerbestattung) dauerhaft im Bestattungsgesetz zu verankern. Lesen Sie hier dazu auch eine ausführliche Pressemitteilung des zuständigen Ministeriums für Justiz und Gesundheit.
Vorausgegangen war eine in das Bestattungsgesetz aufgenommene Erprobungsphase (wir berichteten hier), die vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig begleitet wurde. Mehr als 70 Reerdigungen wurden nach Angaben des Berliner Unternehmens Circulum Vitae, dem bisher einzigen Anbieter von Reerdigungen, inzwischen abgeschlossen.