Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz tritt am 1. Mai in Kraft

Unter anderem wird die Entnahme geringer Mengen Totenasche erlaubt

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

Am 1. Mai tritt in Sachsen-Anhalt das bereits im Herbst 2025 beschlossene neue Bestattungsgesetz in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen folgende Aspekte:

  • Möglichkeit, zur Erinnerung bis zu fünf Gramm Asche zu entnehmen.
  • Verpflichtende zweite Leichenschau bei allen Bestattungen (nicht nur bei Feuerbestattungen wie in allen anderen Bundesländern).
  • Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
  • Pflicht zur würdigen Bestattung von Sternenkindern.
  • Verlängerung der Beisetzungsfrist für Urnen.
  • Dauerhaftes Ruherecht für im Auslandseinsatz verstorbene Bundeswehrangehörige.

Einen ausführlichen Bericht hat unter anderem der MDR veröffentlicht.