Sachsen plant Reform des Bestattungsgesetzes

Tuchbestattungen und Ascheentnahme sollen erlaubt werden

Justitia-Statue mit verbundenen Augen und Waage in der Hand

In Sachsen ist eine Reform des Bestattungsgesetzes auf den Weg gebracht worden. Das zuständige Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat einen entsprechenden Entwurf veröffentlicht. In den nächsten Wochen können verschiedene Verbände und Experten (darunter auch Aeternitas e.V.) eine Stellungnahme zum Entwurf abgeben.

Geplant ist, (als letztes Bundesland) die Sargpflicht zu lockern und Tuchbestattungen zu ermöglichen. Die bestehende Friedhofspflicht soll hingegen größtenteils bestehen bleiben, anders als bei der Gesetzesreform letztes Jahr in Rheinland-Pfalz. Eine Entnahme von Teilen der Totenasche zur Herstellung von Erinnerungsgsstücken soll jedoch erlaubt werden. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzesentwurf als Neuerungen unter anderem eine Vereinfachung der Umbettung von Urnen (zum Beispiel bei einem Umzug der Angehörigen), die Ascheverstreuung auf Friedhöfen sowie eine Regelung zur gemeinsamen Bestattung von Menschen und Haustieren.