Wie erhalte ich Auskunft über Zeit und Ort einer Bestattung?

Aeternitas-Rechtsgutachten schafft Klarheit

Grabstein vor Blumen mit Aufschrift zum Gedenken an den verstorbenen Vater

Nahe Angehörige haben Anspruch darauf zu erfahren, wann die Bestattung von Familienmitgliedern erfolgt und wo sich die Grabstelle befindet. Andere Angehörige dürfen solche Auskünfte in der Regel nicht verweigern. Für Friedhofsverwaltungen sowie Bestattungsunternehmen gelten es hier unterschiedliche Einschätzungen.

Regelmäßig wünschen Hinterbliebene, andere Angehörige von einer Bestattung auszuschließen bzw. den Ort geheim zu halten. Dazu werden Dritte wie Mitarbeiter von Friedhofsverwaltungen und Bestattungsunternehmen zur Verschwiegenheit angehalten oder Auskunftssperren erteilt. „Insbesondere im November rund um die verschiedenen Gedenktage möchten allerdings viele Menschen die Gräber verstorbener Angehöriger besuchen – und verzweifeln mitunter daran, dass ihnen niemand Auskunft über die Lage der Grabstelle geben möchte“, erläutert Christoph Keldenich, der Vorsitzende von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur.

Grundsätzlich jedoch haben Ehepartner, Kinder und unter Umständen weitere nahestehende Verwandte Verstorbener ein Recht darauf, an der Bestattung teilzunehmen und über den Ort der Beisetzung informiert zu werden, auch nachträglich. Ein solcher Anspruch gegenüber anderen Angehörigen gilt in der Regel nur dann nicht, wenn dies den Interessen oder Wünschen der Verstorbenen entgegensteht. Dies ergibt sich aus dem Aeternitas-Rechtsgutachten „Auskunftsanspruch zu Bestattungen“, das nun in aktualisierter und erweiterter Fassung vorliegt.

Kommunale Friedhofsverwaltungen dürfen sich in familiären Streitfällen nicht auf eine Art Auskunftssperre berufen. Sind keine schutzwürdigen Belange der Verstorbenen gefährdet, die zum Beispiel eine Störung der Totenruhe erwarten lassen, und steht der Wille der Verstorbenen dem nicht entgegen, muss die Friedhofsverwaltung gegenüber nahen Verwandten die geforderten Informationen herausgeben. Anders ist die Rechtslage bei privaten Bestattungsunternehmen, die ihren Auftraggebern Verschwiegenheit zugesagt haben. Sie begingen mit der Herausgabe von Ort und Zeit der Bestattung eine Pflichtverletzung gegenüber ihren Auftraggebern.

Das Rechtsgutachten stellt Aeternitas auf seiner Website im Bereich „Downloads“ bereit.